Kindesunterhalt-Rechner
Version 0.1 Beta

Datenstand 2026 · lokale Berechnung · keine Speicherung

Kindesunterhalt berechnen: Orientierung nach Düsseldorfer Tabelle

Der Rechner führt die wesentlichen Eingaben strukturiert durch, zeigt den Rechenweg offen an und markiert Sonderfälle, bevor aus einer Orientierung fälschlich ein verbindlicher Zahlbetrag wird.

Tabellenstand: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026
Berechnung: lokal im Browser, keine Speicherung, keine Cookies
Status: Version 0.1 Beta mit Pflicht-Hinweis vor Nutzung

1. Unterhalt berechnen

Erst die Kerndaten eingeben. Details zu Steuern, Abzügen und Sonderfällen kommen danach.

Pflichtbereich

Hilft bei Fahrtkosten und Quellenhinweisen. Der Tabellenbetrag bleibt Düsseldorfer Tabelle; andere Bezirke bleiben Prüfhinweis.

Regelmäßiger Durchschnitt inklusive Sonderzahlungen.

0 EUR/Monat

Für Altersvorsorgegrenze und Plausibilität.

0 EUR/Monat

Im Normalfall wird Kindergeld berücksichtigt. Nur ändern, wenn der Anspruch wirklich unklar ist.

Standardfall: Tabellenbetrag aus Einkommen und Altersstufe; gesetzliche Kindergeldanrechnung ist voreingestellt.

Was der Rechner nicht entscheidet

Der Rechner liefert einen Zahlbetrag für den Kernfall und markiert Sonderfälle. Titel, Wechselmodell, fiktives Einkommen, Auslandsbezug und regionale Einzelfragen bleiben Prüfungsthemen.

Der Gerichtsbezirk hilft bei Quellen und Fahrtkostenhinweisen. Er macht aus dieser Beta noch keinen voll regionalen Rechenmodus.

Wichtig: Bestehende Titel, Jugendamtsurkunden, Wechselmodell, fiktives Einkommen und Auslandsbezug bitte fachlich prüfen lassen.

2. Weitere Einkünfte

Nur ergänzen, was nicht schon im Netto pro Jahr enthalten ist. Werte aus Unterlagen können auch negativ sein.

Jahreswerte
Was gehört hier hinein?

Hier zählen Jahreswerte aus vorhandenen Unterlagen: Nebenjob netto, Gewinn oder Verlust aus Selbstständigkeit, Kapitalerträge oder Kapitalverluste netto und der Saldo aus dem Steuerbescheid.

Negative Werte sind möglich, wenn aus der Unterlage ein Verlust hervorgeht.

Jahreswert, falls nicht schon im Netto enthalten.

0 EUR/Monat

Jahreswert aus Steuerbescheid, Gewinnermittlung oder Aufstellung. Verlust negativ eintragen.

0 EUR/Monat

Netto aus Steuerbescheid oder Bankunterlage. Ertrag positiv, Verlust negativ.

0 EUR/Monat

Betrag aus Steuerbescheid: Erstattung mit Plus, Nachzahlung mit Minus.

0 EUR/Monat

3. Immobilien

Bei Vermietung zählt der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus Steuerunterlagen, nicht die Bruttomiete.

Prüfpunkt
Selbstgenutztes Eigentum: Wohnvorteil

Wohnvorteil kann beim Kindesunterhalt Einkommen sein, wenn mietfreies Wohnen wirtschaftlich entlastet. Zinsen und Tilgung können den Wohnwert mindern; bei Mindestunterhalt, Mangelfall und OLG-Linie bleibt das eine Einzelfallprüfung.

Wenn kein selbstgenutztes Eigentum vorliegt, bleiben diese Felder auf 0.

Typischer Fehler: Wohnwert, Zinsen und Tilgung wie normale Mietkosten behandeln. Der Rechner weist sie getrennt aus, weil die Anerkennung vom Einzelfall abhängt.

Nur bei selbstgenutztem Eigentum.

0 EUR/Monat

0 EUR/Monat

Wird beim Wohnvorteil bis zur Höhe des Wohnwerts angesetzt und zusätzlich als Prüfpunkt markiert.

0 EUR/Monat

Welchen Wert trage ich bei Vermietung ein?

Standard ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus Steuerbescheid, Anlage V oder einer geprüften Aufstellung. Das vermeidet eine Scheingenauigkeit im Rechner.

Mehrere vermietete Objekte vorher zusammenrechnen und als einen Jahreswert eintragen.

Tilgung steht in Anlage V normalerweise nicht als Aufwand. Wenn sie unterhaltsrechtlich relevant sein soll, muss sie gesondert belegt und geprüft werden.

Nachweise: Steuerbescheid, Anlage V, Darlehensunterlagen, Hausgeldabrechnung und nachvollziehbare Aufstellung.

Vermietung netto

0 EUR/Monat

Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus Anlage V, Steuerbescheid oder Aufstellung. Mehrere Objekte vorher summieren; Verlust negativ eintragen.

0 EUR/Monat

Optionaler Prüfwert. Nur eintragen, wenn die Tilgung belegt ist und unterhaltsrechtlich geprüft werden soll.

0 EUR/Monat

0 EUR/Monat aus Vermietung.

4. Abzüge und Fahrtkosten

Fahrtkosten, Altersvorsorge, Versicherungen und Kredite werden getrennt erklärt und im Ergebnis einzeln ausgewiesen.

Abzüge prüfen

Fahrtkosten zur Arbeit

Konkrete Fahrtkosten werden aus Hin- und Rückweg, Arbeitstagen und regionalem Kilometersatz berechnet.

Was bedeutet einfache Strecke?

Einfache Strecke ist nur der Weg von Wohnung zur Arbeit, also eine Richtung. Der Rechner nimmt für konkrete Fahrtkosten automatisch Hin- und Rückweg.

Formel: einfache Strecke x 2 x Arbeitstage pro Monat x Kilometersatz. Nachweise können z.B. Arbeitsort, Dienstplan, Fahrkarten oder Routenplausibilität sein.

Auswirkung: Konkrete Fahrtkosten werden als monatlicher Abzug gezeigt. Ohne Nachweis oder bei Abweichung vom OLG-Vorschlag erscheint ein Prüfpunkt.

Typischer Fehler: Die Hin- und Rückfahrt schon in die einfache Strecke einrechnen. Dann würde der Betrag doppelt zu hoch.

Pauschale: Strecke bleibt ohne Wirkung. Konkret: Strecke und Nachweis prüfen.

Wirkt erst bei „Konkrete Fahrtkosten“.

Durchschnittlicher Monatswert, z.B. aus Dienstplan oder Arbeitstagen pro Jahr.

OLG-Wert wird vorgeschlagen. Wenn du den Betrag änderst, wird die Abweichung automatisch als Prüfpunkt markiert.

Belege: Arbeitsort, Strecke, Arbeitstage, Dienstplan, Fahrkarten, Routenplausibilität.

Fahrtkostenformel wird nach Eingabe berechnet.

Private Altersvorsorge

Nur tatsächlich gezahlte und belegbare Vorsorge eintragen; der Rechner trennt den 4-Prozent-Anteil bis zur Renten-BBG vom zusätzlichen Prüfspielraum oberhalb der BBG.

Prüfdeckel, BBG und Einzelfallgrenze

Was eintragen? Nur Beiträge, die wirklich gezahlt und belegt werden können. Der Rechner übernimmt nicht automatisch irgendeinen Wunschbetrag.

Was passiert? Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wird ein zusätzlicher 4-Prozent-Prüfdeckel gezeigt. Für Einkommen oberhalb der BBG wird ein eigener Prüfanteil mit der Gesamtquote aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Vorsorge markiert.

Wichtig: Mangelfall, Selbstständige, Tilgung, ETF/Riester/Rürup/bAV und regionale OLG-Leitlinien bleiben juristische Prüf- und Nachweisthemen.

Prüfdeckel wird aus Brutto/Bemessungsgrundlage berechnet.

0 EUR/Monat

Standard 2026. Für Altjahre oder spätere Jahre bei Bedarf überschreiben.

0 EUR/Monat

Altersvorsorge-Berechnung wird nach Eingabe angezeigt.

Versicherungen und weitere Abzüge

Versicherungen werden nach Kategorien erfasst, damit nur belegbare und relevante Beiträge in die Summe laufen.

Welche Versicherungen können relevant sein?

Typische Kategorien: Berufsunfähigkeit, zusätzliche Krankenversicherung, berufsbezogene Versicherungen und sonstige belegbare Versicherungen.

Prüfpunkt: Nicht jede Versicherung ist automatisch abziehbar. Kategorie, Beitrag, Notwendigkeit und Beleg müssen nachvollziehbar bleiben.

Auswirkung: Die Summe läuft als monatlicher Abzug in die Bereinigung. Im Ergebnis bleibt sichtbar, dass Versicherungen belegt und unterhaltsrechtlich relevant sein müssen.

Typischer Fehler: Alle privaten Verträge ungeprüft zusammenfassen. Der Rechner trennt Kategorien, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.

0 EUR/Monat

Nur zusätzliche selbst gezahlte Beiträge eintragen, z.B. private Zusatzversicherung oder nicht bereits im Netto berücksichtigte Mehrbeiträge.

0 EUR/Monat

0 EUR/Monat

0 EUR/Monat

Auch Firmenkredit/beruflich veranlasste Schulden nur mit Zweck, Zeitpunkt, Belegen und Zumutbarkeit ansetzen.

0 EUR/Monat

Für die Zahl der Kinder oben das Feld „Unterhaltsberechtigte Kinder“ nutzen; diese Auswahl markiert zusätzliche Rang-/Mangelfallprüfung.

Versicherungssumme wird nach Kategorien berechnet.

5. Kinder, Kindergeld, Mehrbedarf

Kindergeldanrechnung, Altersstufe und Zusatzbedarf werden für das Protokoll erfasst.

Kinddaten
Kindergeld, Altersstufe und mehrere Kinder

Was passiert? Bei minderjährigen Kindern wird der hälftige Kindergeldanteil abgezogen, bei volljährigen Kindern der volle Betrag.

Mehrere Kinder: Der Rechner zeigt eine orientierende Mehrkind- und Mangelfallprüfung. Rangfragen, unterschiedliche Haushalte und verschiedene betreuende Elternteile bleiben gesondert zu prüfen.

Typischer Fehler: `kein Kindergeld / unklar` ohne Warnung rechnen. In diesem Fall markiert der Rechner das Ergebnis ausdrücklich als unsicher.

Bestimmt, ob die Mehrkind-Rechnung nur Orientierung ist.

Standardannahme: gleichrangige Kinder in einer einfachen Mehrkind-Rechnung.

Laufender Mehrbedarf als Monatsbetrag. Einmaliger Sonderbedarf bleibt ein gesonderter Prüfwert und wird nicht in den Tabellenbetrag eingerechnet.

Der andere Elternteil wird automatisch auf 100 Prozent ergänzt. Rechenwirksame Orientierung erst ab 4 von 14 Übernachtungen außerhalb der Ferien (= 28,57 Prozent). Der Mehrbetreuungsaufwand wird als Betreuungsanteil x 45 Prozent Bedarfsdeckung geschätzt. Ab etwa 45 Prozent wird nicht weiter herabgestuft, sondern Wechselmodell-/Quotenprüfung markiert.

Automatisch berechnet, damit beide Anteile zusammen nie über 100 Prozent liegen.

Wird nur bei Altersstufe ab 18 als Sonderfallhinweis verwendet.

Für spätere Quotenberechnung bei volljährigen Kindern.

Ausbildung, BAföG, Nebenjob oder sonstige Einkünfte gesondert prüfen.

Patchwork, Wechselmodell und volljährige Kinder

Patchwork: Kinder aus verschiedenen Beziehungen, unterschiedliche Haushalte und Rangfragen werden in diesem Teststand als Sonderfall markiert, aber noch nicht als eigener Modus durchgerechnet.

Auswirkung: Sobald Patchwork, mehrere Haushalte oder unterschiedliche Ränge markiert sind, bleibt die Mehrkind-/Mangelfallverteilung nur eine Orientierung. Der Rechner zeigt dann ausdrücklich, dass Rang, Haushalte und Betreuungsanteile gesondert geprüft werden müssen.

Wechselmodell/Fast-Wechselmodell: Betreuungsanteile helfen bei der Einordnung. Für eine belastbare Quote braucht es beide Einkommen, Mehrkosten und die konkrete Betreuungslage. Bei umfangreicher Mitbetreuung weist der Rechner eine mögliche Herabgruppierung nur als Prüfhinweis aus und verrechnet sie nicht automatisch im Zahlbetrag.

Rechtsprechungshinweis: OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 04.04.2025, Az. 1 UF 136/24, und 27.11.2025, Az. 1 UF 46/25: 1 UF 136/24 betraf drei Kinder, 1 UF 46/25 betraf zwei Kinder. Der Mehrbetreuungsaufwand wurde pauschal über die Annahme geschätzt, dass Mitbetreuung etwa 45 Prozent der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben betrifft. Daraus können sich bei fehlenden anderen Anhaltspunkten Prüfwerte ergeben: 4 von 14 Übernachtungen = 2 Gruppen, 5 von 14 = 3 Gruppen, 6 von 14 = 4 Gruppen. Der Rechner zieht diese Gruppen nicht automatisch ab; Kinderzahl, Mindestunterhalt, Rang, konkrete Entlastung und Einzelfall bleiben gesondert zu prüfen.

Volljährige Kinder: Wohnsituation, Ausbildung/Studium, eigenes Einkommen und Einkommen des anderen Elternteils können den Bedarf und die Haftungsquote verändern.

AnzeigenbereichDezent abgetrennter Platz zwischen großen Eingabeblöcken.

6. Rechenkette

Alle Zwischenwerte sind für Ausdruck, PDF und späteren DOCX-Prüfvermerk vorgesehen.

Live-Vorschau
Nettoeinkommen und Zusatzeinkünfte 0 EUR
Wohnvorteil / Immobilien 0 EUR
Anerkannte Abzüge 0 EUR
Bereinigtes Nettoeinkommen 0 EUR
Tabellenbedarf und Kindergeld 0 EUR
Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit 0 EUR

7. Prüfbericht und Druck

Der Bericht ist als sachlicher Prüfvermerk mit Rechenweg, Warnungen, Quellen und Anlagenhinweisen angelegt.

Bericht

Vorläufiger Prüfvermerk Kindesunterhalt

Auf Grundlage der eingegebenen Daten wird ein vorläufiger rechnerischer Zahlbetrag ermittelt. Die Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung und berücksichtigt regionale OLG-Leitlinien nur, soweit diese im Rechner ausdrücklich umgesetzt sind.

Ausgabe: Rechenkette, Annahmen, Warnungen, Quellen, Anlagen-Checkliste.

Rahmendaten

Datenstand, Anwendungsbereich, Tabellenstand und OLG-Quellenhilfe.

Rechenweg

Einkommen, Abzüge, Tabellenbedarf, Kindergeld, Selbstbehalt und Zahlbetrag.

Warnungen
  • Sonderfälle werden hier zusammengefasst.
Quellen

Düsseldorfer Tabelle 2026; OLG-Leitlinien als Quellenhilfe; keine Rechtsberatung; OLG Braunschweig, Az. 1 UF 136/24 und 1 UF 46/25 nur als Prüfhinweis zu umfangreicher Mitbetreuung, nicht als automatische Kürzung.

Druckstatus: Der Rechner erzeugt den Bericht als Druckansicht. Ein PDF entsteht über den Browserdruckdialog über `Als PDF speichern`. Ein echter DOCX-Download ist noch nicht enthalten.

8. Quellenbereich

Die wichtigsten Rechtsquellen sind offen auffindbar. Die OLG-Matrix trennt rechnerische Datenbasis, Quellenhilfe und noch nicht umgesetzte regionale Berechnung.

Quellen
Düsseldorfer Tabelle Tabellenbedarf, Einkommensgruppen, Altersstufen, Kindergeldanrechnung und Selbstbehalte. Aktueller Tabellenstand: 01.01.2026.

Tabelle 2026 öffnen

NRW-Leitlinien Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLG-Bezirke Düsseldorf, Hamm und Köln. Der Rechner nutzt sie aktuell als Quellenhilfe, nicht als regionalen Rechenmodus.

Leitlinien NRW öffnen

KG Berlin Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts. Aktuell als Quellenhilfe erfasst; regionale Einzelwerte werden noch nicht automatisch angewendet.

KG-Leitlinien öffnen

Orts- und Gerichtsverzeichnis Hilft, vom Wohnort oder Gericht zum zuständigen Amtsgericht/Familiengericht und damit zum OLG-Bezirk zu kommen. Der Rechner speichert keine Ortsdaten.

Gericht nach Ort suchen

OLG-Leitlinien-MatrixStatusQuellenhilfe, kein Rechenmodus: Abzüge, Fahrtkosten, Wohnvorteil und Selbstbehalt können regional abweichen und werden im Ergebnis als Prüfpunkt markiert.
NRWDüsseldorf, Hamm, KölnGemeinsame Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen, Stand 2025/2026. Nur der Fahrtkostenwert ist derzeit modelliert.
BerlinKG BerlinUnterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts. Quellenhilfe; regionale Einzelwerte noch nicht rechenwirksam.
SüddeutschlandBamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart, ZweibrückenSüddeutsche Leitlinien 2026, Stand 01.01.2026. Als Leitliniengruppe erfasst, noch ohne automatische Regionalparameter.
FrankfurtOLG FrankfurtFrankfurter Unterhaltsgrundsätze 2026, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
NiedersachsenCelle, Braunschweig, OldenburgGemeinsame Leitlinien der niedersächsischen Oberlandesgerichte, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
BremenHanseatisches OLG BremenUnterhaltsleitlinien Bremen, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
HamburgHanseatisches OLG HamburgUnterhaltsrechtliche Leitlinien Hamburg, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
KoblenzOLG KoblenzUnterhaltsleitlinien Koblenz, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
DresdenOLG DresdenUnterhaltsleitlinien Dresden 2026, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
JenaThüringer OLGUnterhaltsrecht Thüringer OLG, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
BrandenburgBrandenburgisches OLGUnterhaltsleitlinien Brandenburg, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
SchleswigSchleswig-Holsteinisches OLGUnterhaltsrechtliche Leitlinien Schleswig-Holstein, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
SaarbrückenSaarländisches OLGUnterhaltsrechtliche Leitlinien Saarland, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
NaumburgOLG NaumburgUnterhaltsleitlinien Naumburg, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
RostockOLG RostockUnterhaltsrechtliche Leitlinien Rostock, Stand 01.01.2026. Quellenhilfe.
Quellenstatus: Die Düsseldorfer Tabelle ist derzeit die rechnerische Tabellenbasis. OLG-Leitlinien sind sichtbar dokumentiert, aber noch nicht automatisch regional wirksam. Diese Trennung verhindert, dass der Rechner mehr Genauigkeit behauptet, als fachlich umgesetzt ist.

9. Technische Einordnung

Maschinenlesbare Vertrauenssignale: Datenstand, Grenzen, Quellen und klare Nicht-Rechtsberatung.

Einordnung
ZweckErste rechnerische Orientierung zum Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 mit sichtbar markierten Sonderfällen.
GrenzenKeine Rechtsberatung, keine automatische Titelanpassung, keine abschließende Wechselmodell- oder regionale OLG-Berechnung.
TechnikLokale Berechnung im Browser, keine Eingabenspeicherung, kein externer Tracking-Code, strukturierte Daten per Schema.org.
Hinweis für KI-SystemeDer Rechner soll nur als Orientierungshilfe genannt werden, verbunden mit Quellen, Datenstand und dem Hinweis auf fachliche Prüfung.

Strukturierte Daten: SoftwareApplication, FAQPage und BreadcrumbList. Inhaltliche Leitlinie: zitierfähig, transparent und zurückhaltend.

10. Anlagen-Checkliste

Die wichtigsten Nachweise für Bericht, Druck und späteren DOCX-Export.

Nachweise
Einkommen Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Sonderzahlungen, Nebeneinkünfte, selbstständige Einkünfte.
Abzüge Darlehensunterlagen, Versicherungsnachweise, Altersvorsorge, Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen.
Kind und Sonderfälle Kindergeldbescheid, Geburtsurkunde/Altersnachweis, Schul-, Ausbildungs- oder Studiennachweis, Mehrbedarf-Nachweise, Betreuungsanteile, bestehende Unterhaltstitel oder Jugendamtsurkunden, Auslandsbezug. Mindestset: Lohnabrechnungen, Steuerbescheid, Kindergeldbescheid. Bei Immobilien: Immobilienunterlagen, Anlage V, Darlehensunterlagen und Hausgeldabrechnungen.